Evaluierung psychischer Belastungen nach ASchG

Die Evaluierung psychischer Belastungen war eigentlich immer schon eine gesetzliche Vorgabe, wurde jedoch mit der Novelle zum ASchG (mit 1.1.2013 gültig) nochmals explizit betont.
Für diese Evaluierung gab und gibt es eine Vielzahl von Instrumenten (Schwerpunkt Fragebögen) die dafür geeignet sein können. Dazu zählen u.a.

  • Der Impulstest II (hat mit 2013 den „alten“ Impulstest abgelöst)
  • Der COPSOQ
  • Der AVEM
  • Der SALSA
  • Der BASA II
  • Die ABS Gruppe (neu seit 2013)
  • uvm….

WIR helfen Ihnen dabei den für SIE richtigen Weg auszuwählen und sie ggf auch dabei zu begleiten, sodass es bei einer allfälligen Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat zu keinen bösen Überraschungen kommt. Anfragen einfach an : office@agilitas.at

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